Rechtsprechung
OLG Celle, 28.02.2013 - Not 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 94 BNotO; § 54b Abs. 3 S. 8 BeurkG; § 149 Abs. 1 S. 3 KostO
Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung des Notars bei Entnahme von Hebegebühren von einem hinterlegten Betrag vor Zugang der Kostenrechnung beim Schuldner - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung des Notars bei Entnahme von Hebegebühren von einem hinterlegten Betrag vor Zugang der Kostenrechnung beim Schuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Amtspflichtverletzung des Notars bei Entnahme von Hebegebühren von einem hinterlegten Betrag vor Zugang der Kostenrechnung beim Schuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1995 - IX ZR 213/94
Haftung des Notars für das Verschulden von Hilfspersonen bei der …
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2013 - Not 12/12
Darf der Notar - allein zu seiner eigenen Arbeitserleichterung - diese Aufgaben ausnahmsweise durch Hilfskräfte wahrnehmen lassen und macht er von dieser Delegationsmöglichkeit Gebrauch, so entsteht im Umfang dieser Delegation eine rechtliche Sonderbeziehung zu allen Betroffenen, die ihrerseits die Grundlage für eine sinngemäße Anwendung des § 278 BGB darstellt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1377; BGH DNotZ 1996, 581).Unabhängig hiervon verbleibt es selbst bei einer Übertragung von grundsätzlich dem Notar obliegenden Aufgaben auf seine Mitarbeiter bei einer Kontrollpflicht des Notars (vgl. BGH DNotZ 1996, 581).
- BGH, 30.04.2008 - III ZR 262/07
Haftung des Notars für fehlerhafte Überweisung
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2013 - Not 12/12
Darf der Notar - allein zu seiner eigenen Arbeitserleichterung - diese Aufgaben ausnahmsweise durch Hilfskräfte wahrnehmen lassen und macht er von dieser Delegationsmöglichkeit Gebrauch, so entsteht im Umfang dieser Delegation eine rechtliche Sonderbeziehung zu allen Betroffenen, die ihrerseits die Grundlage für eine sinngemäße Anwendung des § 278 BGB darstellt (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1377; BGH DNotZ 1996, 581). - OLG Celle, 01.07.1996 - Not 3/96
Auszug aus OLG Celle, 28.02.2013 - Not 12/12
Im Hinblick auf die Bewertung geringfügiger Pflichtverletzungen hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 1. Juli 1996 (Not 3/96) die Frage aufgeworfen (letztlich aber offen gelassen), ob der Umstand lediglich eines Treuhandverstoßes die Verhängung einer Missbilligung rechtfertigt.